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   LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13   

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LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13 (https://dejure.org/2014,26385)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 29.04.2014 - 1 Sa 315/13 (https://dejure.org/2014,26385)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 29. April 2014 - 1 Sa 315/13 (https://dejure.org/2014,26385)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters zur "Festsetzung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen" in städtischem Jobcenter

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 17 TVÜ/VKA, 22, 23 BAT
    Eingruppierung - TVÜ/VKA - Sachbearbeiter - Jobcenter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD § 15; TVÜ-VKA § 17
    Eingruppierung eines Sachbearbeiters zur "Festsetzung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen" in städtischem Jobcenter

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 374
  • NZA-RR 2014, 594
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13
    Ob das gerichtliche Mahn-/Klageverfahren als eigenständiger Arbeitsvorgang gesondert zu betrachten wäre (so wohl BAG v. 12.05.2004, 4 AZR 371/03, ZTR 2005, 89, möglicherweise nun a.A. BAG v. 21.08.2013, 4 AZR 933/11, ZTR 2013, 486), soll dahingestellt bleiben.

    In den so festgestellten Arbeitsvorgängen muss das (zeitliche) Tarifmerkmal aber nicht mindestens zur Hälfte (§ 22 Abs. 2 BAT) erfüllt sein; es genügt vielmehr, dass es im rechtserheblichen Ausmaß erfüllt ist (BAG v. 21.08.2013, 4 AZR 933/11; BAG v. 25.01.2012, 4 AZR 264/10, NZA-RR 2012, 663).

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 399/97

    Eingruppierung: Örtlicher Sachbearbeiter für Luftaufsicht

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13
    Dies bezieht sich auf die Breite und Tiefe des geforderten Fachwissens; auch muss eine weit überdurchschnittliche Erfahrung vorliegen (BAG vom 19.05.2010, 4 AZR 912/08, ZTR 2010, 577; BAG v. 22.07.1998, 4 AZR 399/97).

    Für die (besondere) Bedeutung der Tätigkeit kommt es maßgeblich auf den Aufgabenkreis nach Größe, Inhalt sowie Auswirkung auf die Behörde und den Bürger an (BAG v. 25.02.2009, 4 AZR 20/08, ZTR 2009, 479; BAG v. 22.07.1998, 4 AZR 399/97).

  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13
    Ob das gerichtliche Mahn-/Klageverfahren als eigenständiger Arbeitsvorgang gesondert zu betrachten wäre (so wohl BAG v. 12.05.2004, 4 AZR 371/03, ZTR 2005, 89, möglicherweise nun a.A. BAG v. 21.08.2013, 4 AZR 933/11, ZTR 2013, 486), soll dahingestellt bleiben.
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13
    Es sind deshalb die tatsächlichen Umstände vorzutragen, welche die niedrige Vergütungsgruppe ausmachen und warum von dort ausgehend die Heraushebung in die höhere Vergütungsgruppe gerechtfertigt ist (st. Rspr. BAG v. 21.03.2012, 4 AZR 292/10, ZTR 2012, 628; BAG v. 16.05.2013, 4 AZR 445/11, ZTR 2014, 90).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13
    Dies bezieht sich auf die Breite und Tiefe des geforderten Fachwissens; auch muss eine weit überdurchschnittliche Erfahrung vorliegen (BAG vom 19.05.2010, 4 AZR 912/08, ZTR 2010, 577; BAG v. 22.07.1998, 4 AZR 399/97).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13
    Für die (besondere) Bedeutung der Tätigkeit kommt es maßgeblich auf den Aufgabenkreis nach Größe, Inhalt sowie Auswirkung auf die Behörde und den Bürger an (BAG v. 25.02.2009, 4 AZR 20/08, ZTR 2009, 479; BAG v. 22.07.1998, 4 AZR 399/97).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13
    Es ist also von einem gesetzlich vorgegebenen, einheitlichen Ziel der Tätigkeit auszugehen (BAG v. 04.09.1996, 4 AZR 174/95, ZTR 1997, 73).
  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 445/11

    Bezugnahme auf Tarifverträge - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13
    Es sind deshalb die tatsächlichen Umstände vorzutragen, welche die niedrige Vergütungsgruppe ausmachen und warum von dort ausgehend die Heraushebung in die höhere Vergütungsgruppe gerechtfertigt ist (st. Rspr. BAG v. 21.03.2012, 4 AZR 292/10, ZTR 2012, 628; BAG v. 16.05.2013, 4 AZR 445/11, ZTR 2014, 90).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13
    Dieses wiederum kann dann bejaht werden, wenn das strittige Merkmal in dem Ausgangsarbeitsvorgang jedenfalls in einer Quote von 10 - 15 % festzustellen ist (BAG v. 09.05.2007, 4 AZR 757/06, DB 2007, 2323; Schaub/Treber, AR-Handbuch, 15. Auflage, § 183 Rdnr. 52 mwN).
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13
    In den so festgestellten Arbeitsvorgängen muss das (zeitliche) Tarifmerkmal aber nicht mindestens zur Hälfte (§ 22 Abs. 2 BAT) erfüllt sein; es genügt vielmehr, dass es im rechtserheblichen Ausmaß erfüllt ist (BAG v. 21.08.2013, 4 AZR 933/11; BAG v. 25.01.2012, 4 AZR 264/10, NZA-RR 2012, 663).
  • BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 178/12

    Überstundenzuschlag für Mehrarbeit nach streikbedingtem Arbeitsausfall

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 5 Sa 40 öD/19

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Jobcenter - Bildung von Arbeitsvorgängen

    Auch die Entscheidung des LAG Nürnberg vom 29.04.2014, Az. 1 Sa 315/13, ändere hieran nichts, da es ausdrücklich offengelassen habe, ob das gerichtliche Mahn-/Klageverfahren als eigenständiger Arbeitsvorgang gesondert zu betrachten sei.

    In diesem Fall reicht eine pauschale Darlegung der Erfüllung der Qualifizierungsmerkmale und summarische gerichtliche Prüfung aus (BAG, Urt. v. 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 -, Rn. 21, juris; LAG Nürnberg, Urt. v. 29.04.2014 - 1 Sa 315/13 -, Rn. 44, juris).

    Insoweit folgt die Kammer den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Nürnberg in dessen Urteil vom 29.04.2014, Az. 1 Sa 315/13, Rn. 48. Bei selbständigen Unterhaltsverpflichteten ist bereits die Ermittlung des Einkommens besonders schwierig und damit auch streitbehaftet.

    Die Revision war wegen Divergenz zur Entscheidung des LAG Nürnberg vom 29.04.2014, Az. 1 Sa 315/13, zuzulassen, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 5 Sa 557/13

    Eingruppierung einer Volljuristin als Widerspruchs- und Prozesssachbearbeiterin

    (2.2) Es spricht schon viel dafür, dass bereits die Sachbearbeitung bei Erlass der Ausgangsbescheide als besonders verantwortungsvoll im tariflichen Sinne anzusehen ist (vgl. hierzu die Entscheidungen des LAG Nürnberg vom 29. April 2014 - 1 Sa 315/13 - NZA-RR 2014, 594, Rn. 46 zur Eingruppierung eines Sachbearbeiters in einem Jobcenter [Prüfung, Feststellung und Festsetzung der Heranziehung unterhaltspflichtiger Selbständiger], offen gelassen, aber nicht ablehnend: BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 322 = NZA-RR 2012, 604, Rn. 20 zur Eingruppierung eines Fallmanagers in einem Jobcenter) .
  • LAG Thüringen, 22.06.2021 - 1 Sa 24/20

    Tarifgerechte Eingruppierung - Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung

    Ist der entsprechende Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist und geht der Arbeitgeber - wie hier - selbst von der Erfüllung des Tarifmerkmals aus, genügt eine pauschale Überprüfung durch das Gericht (vgl. BAG 22.4.2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 21; LAG Nürnberg 29.4.2014 - 1 Sa 315/13).
  • LAG Thüringen, 05.10.2021 - 1 Sa 391/20

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Bearbeiten von Klagen - tarifgerechte Vergütung

    Ist der entsprechende Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig und geht der Arbeitgeber - wie hier - selbst von der Erfüllung des Tarifmerkmals aus, genügt eine pauschale Überprüfung durch das Gericht (vgl. BAG 22.4.2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 21; LAG Nürnberg 29.4.2014 - 1 Sa 315/13).
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